Die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist ein wichtiger Bestandteil des im Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz. Ziel ist dabei, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen.
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